Ratgeber · Kleinunternehmer

Rechnung als Kleinunternehmer: Pflichtangaben mit Muster

Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Trotzdem muss die Rechnung bestimmte Angaben enthalten. Hier die Übersicht nach unserem Stand (November 2026) – keine Steuerberatung, im Zweifel fragen Sie Ihr Steuerbüro oder Finanzamt.

Mindestangaben (§ 34a UStDV)

  1. vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und vom Leistungsempfänger
  2. Ausstellungsdatum
  3. Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung
  4. Entgelt (der Rechnungsbetrag)
  5. Hinweis auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer

Sinnvoll, auch wenn nicht in jedem Fall Pflicht

Musterformulierung für den Hinweis

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Kein Umsatzsteuerbetrag und kein Steuersatz auf der Rechnung – sonst schulden Sie die ausgewiesene Steuer.

E-Rechnung?

Kleinunternehmer sind nach unserem Stand von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, ausgenommen; empfangen können müssen Sie sie trotzdem. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrem Steuerbüro.

Passende Vorlagen

Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

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Häufige Fragen

Muss eine Rechnungsnummer drauf?

Für Kleinunternehmer-Rechnungen nennt § 34a UStDV sie nicht als Mindestangabe. Wir empfehlen sie trotzdem für Ordnung und Nachfragen.

Darf ich „zzgl. MwSt.“ schreiben?

Nein. Als Kleinunternehmer berechnen Sie keine Umsatzsteuer.

Ist das Steuerberatung?

Nein. Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihr Steuerbüro oder Finanzamt.