Kleinunternehmer-Grenze 2026: 25.000 und 100.000 Euro einfach erklärt
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist für viele Gründer und Nebenberufler praktisch: Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und sparst dir die Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Dafür gibt es Umsatzgrenzen, die du im Blick behalten musst. Dieser Beitrag erklärt die Grenzen in einfachen Worten und zeigt, wie du den Überblick behältst. Er ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Prüfe den aktuellen Stand im Zweifel beim Finanzamt oder bei einer Steuerberatung.
Die zwei Grenzen im Überblick
Seit 2025 gelten zwei Werte nebeneinander:
- Dein Umsatz im Vorjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben.
- Dein Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 Euro nicht überschreiten.
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Gemeint ist der Umsatz ohne Umsatzsteuer, wie er nach den Regeln des Gesetzes berechnet wird. Bestimmte Umsätze, etwa aus dem Verkauf von Anlagevermögen, zählen dabei nicht mit. Wenn du unsicher bist, was in deinem Fall zählt, frag nach.
Was ändert sich beim Überschreiten?
Die beiden Grenzen wirken unterschiedlich. Lag dein Vorjahresumsatz oberhalb der ersten Grenze, gilt im laufenden Jahr die Regelbesteuerung, du stellst also Rechnungen mit Umsatzsteuer aus. Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 Euro, endet die Kleinunternehmerregelung bereits mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Dann musst du für diesen und alle weiteren Umsätze Umsatzsteuer ausweisen. Das kommt manchmal schneller, als man denkt, vor allem bei einem einzelnen großen Auftrag.
Ein Beispiel
Du hast 2025 insgesamt 18.000 Euro Umsatz gemacht. Für 2026 gilt damit die Kleinunternehmerregelung weiter, solange du im Jahr 2026 unter 100.000 Euro bleibst. Erreichst du 2026 beispielsweise 27.000 Euro, bist du im laufenden Jahr noch Kleinunternehmer, aber für 2027 ist die Vorjahresgrenze überschritten. Du musst dich also rechtzeitig vorbereiten: Preise überdenken, Rechnungsvorlagen anpassen und das Finanzamt informieren.
Warum ein Umsatz-Tracker hilft
Viele merken erst bei der Steuererklärung, wo sie stehen. Besser ist ein einfacher Überblick, den du jeden Monat aktualisierst:
- Trage die Umsätze jedes Monats in eine Tabelle ein.
- Lass die laufende Summe für das Jahr mitrechnen.
- Vergleiche sie mit den beiden Grenzen, am besten mit einer farbigen Warnstufe.
- Notiere, welche größeren Aufträge noch kommen können.
So erkennst du früh, ob die Regelbesteuerung auf dich zukommt, und kannst entscheiden, wie du darauf reagierst.
Was du dann beachten solltest
- Preise: Wenn du Umsatzsteuer ausweisen musst, ändert sich der Bruttopreis für deine Kunden, wenn du den Nettopreis behältst. Bei Privatkunden fällt das stärker ins Gewicht als bei Firmenkunden.
- Rechnungen: Der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung entfällt, und Steuersatz sowie Steuerbetrag müssen ausgewiesen werden.
- Vorsteuer: Mit der Regelbesteuerung kannst du in der Regel Vorsteuer aus Einkäufen geltend machen.
- Meldungen: Es kommen Voranmeldungen dazu.
Wann du aktiv werden solltest
Setze dir eine eigene Warnschwelle unterhalb der Grenze, zum Beispiel bei drei Vierteln des Wertes. Sobald du sie erreichst, schaust du dir die offenen Angebote und Aufträge an und rechnest durch, was bis Jahresende noch dazukommt. So überrascht dich das Überschreiten nicht, und du hast Zeit, mit deiner Steuerberatung oder dem Finanzamt zu sprechen. Auch Rechnungen, die du Ende Dezember stellst und die Anfang Januar bezahlt werden, solltest du dem richtigen Jahr zuordnen. Wie das genau geht, hängt von deiner Art der Gewinnermittlung ab.
Häufige Fragen
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten? Ja, das ist möglich, bindet dich aber für einige Jahre. Lass dich dazu beraten, bevor du entscheidest.
Zählt der Gewinn oder der Umsatz? Es zählt der Umsatz, nicht der Gewinn. Ausgaben mindern den Wert nicht.
Gilt die Grenze pro Auftrag? Nein, sie gilt für die Summe aller Umsätze eines Jahres.
Passende Hilfen
Für den monatlichen Überblick gibt es den Umsatzgrenzen-Tracker als Vorlage. Wer auch Einnahmen und Ausgaben festhalten möchte, nutzt das Einnahmen-Ausgaben-Journal. Passende Rechnungen findest du bei der Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer.
Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Stand November 2026.
Weiterlesen
- Angebot schreiben als Selbstständiger: Das gehört hinein
- Zahlungserinnerung schreiben: freundlich und klar
- Angebot schreiben: Welche Angaben gehören hinein?
- Kleinunternehmer-Rechnung: Pflichtangaben im Überblick
- Stundensatz berechnen als Selbstständiger: Beispiel
- Welche Vorlage passt zu dir? Der Belegano-Einstieg
- Kassenbuch führen als Kleinunternehmer: Anleitung